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Reinigungsmittel: Die Haut vor Gefährdungen schützen
Unternehmen der Gebäudereinigung können den GISCODE nutzen, um sich ­online über Gesundheits­gefahren durch Reinigungsmittel zu informieren. © Adobe Stock/mtrlin

Recht : Reinigungsmittel: Die Haut vor Gefährdungen schützen

Beschäftigte der Gebäudereinigung gehen täglich mit Chemikalien um, die der Haut schaden können. Über Schutzmaßnahmen informiert eine überarbeitete DGUV Regel.

Verunreinigungen unterschiedlichster Art zu ent­fernen, ist unter anderem die Aufgabe von Beschäftigten des Reinigungshandwerks. Sie nutzen bei ihrer Arbeit häufig Pflege- und Reinigungsmittel, die beispielsweise Säuren, Tenside, Alkalien oder Lösemittel enthalten können. Für den Körper können diese Inhaltsstoffe gesundheitsschädlich sein. Viele Pflege- und Reinigungsmittel gelten deshalb als Gefahrstoffe.

Übersichtliches Regelwerk mit vielen Handlungshilfen und praxisnahen Klicktipps

Betriebe müssen ihre Beschäftigten vor ­Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln ­schützen. Vorrangig entstehen die Gefährdungen durch Hautkontakt. Darüber ­hinaus drohen Gefährdungen durch Einatmen sowie Brand- und Explosionsgefahren.

Angesichts der Fülle an Pflege- und Reinigungsmitteln, die Beschäftigte bei verschiedenen Reinigungs­arbeiten verwenden, ist es für Unternehmen und ­Beschäftigte ­herausfordernd, stets die richtigen ­Schutzmaßnahmen auszuwählen. Die neu gefasste DGUV Regel 101-019 „­Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln dient hierfür als Leitfaden.

Die Regel wurde grundlegend über­arbeitet und an den aktuellen Wissensstand zu Gesundheitsgefahren und erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie ans aktuelle Gefahrstoffrecht ­angepasst. Unter anderem berücksichtigt die Schrift ­Änderungen der ­Arbeitsstätten- und Gefahrstoffverordnung. Das Regelwerk ist übersichtlich strukturiert, verständlich geschrieben und enthält viele Hinweise, Handlungshilfen und ­Klicktipps, die in der Praxis direkt weiterhelfen.

Flüssigkeitsdichte Handschuhe richtig tragen

  • Hygiene: Schutzhandschuhe ausschließlich mit ­sauberen und ­trockenen Händen nutzen, gegebenen­falls mit schweißaufnehmenden Unterziehhandschuhen.
  • Tragedauer: Auf das erforderliche Minimum beschränken. Maximale Tragedauer 
der Handschuhe berücksichtigen.
  • Stulpen: Produkte mit ­langen Stulpen verwenden. 
Diese nach außen umschlagen, damit etwa bei Überkopf­arbeiten keine ­Flüssig­keit auf den Arm läuft.
  • Hautkontakt: Unvermeidbare Feucht­arbeit (zum Beispiel mit wässrigen Reinigungs­mitteln) soweit möglich 
auf mehrere Beschäftigte verteilen. Das verringert die Einwirkung auf Einzelne.

Aushang mit weiteren Tipps herunterladen

Gefährdungen durch Hautkontakt und Einatmen lassen sich nun besser einschätzen

Unter anderem enthält die neue Fassung ein erweitertes und aktualisiertes Kapitel zur ­Gefährdungsbeurteilung. Um Gefährdung durch Hautkontakt fachgerecht einschätzen zu können, wurden die Vorgaben und Empfehlungen der neuen TRGS 401 „­Gefährdung durch Hautkontakt auf Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln über­tragen.

Die Produktgruppen sind jetzt – je nach Art und Ausmaß des Hautkontakts – den drei Gefährdungskategorien der TRGS 401 (gering, mittel, hoch) zugeordnet. Das erleichtert Unternehmen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Außerdem flossen Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen bei ­Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln ein. ­Anhand der Ergebnisse können Unternehmen Gefährdungen durch Einatmen präziser beurteilen.

© raufeld

Die Haut jederzeit gut behandeln

  • Schützen: Hautschutzmittel ohne Duftstoffe und Konser­vierungsstoffe auf den Handrücken auftragen und sorg­fältig einmassieren.
  • Trocknen: Hände nach dem Ausziehen von Schutzhandschuhen nur mit einem Einmalhandtuch abtrocknen.
  • Waschen: Flüssiges, pH-neutrales, ­reibekörperfreies Produkt verwenden.
  • Pflegen: Produkte ohne Duftstoffe und Konser­vierungsstoffe verwenden. Hautpflegemittel regelmäßig nutzen.

GISCODE hilft Unternehmen dabei, die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen

Neu ist auch ein Kapitel über den sogenannten GISCODE. Diesen hat die BG BAU mit dem Bundes­innungs­verband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), der Industriegewerkschaft Bauen–Agrar–Umwelt (IG BAU) und dem Industrieverband ­Hygiene und Obe­rflächenschutz (IHO) entwickelt. Das Klassifizierungs­system vereinfacht den sicheren Umgang mit Pflege- und Reinigungsmitteln.

Die Idee dahinter: Alle Produkte mit vergleichbaren Anwendungsbereichen und Gefährdungen wurden einer ­Gruppe ­zugeordnet und mit einer Kurzbezeichnung versehen. Beispiel: „Sanitärreiniger, ätzend“ hat den GISCODE „GS80“. Bei vielen Produkten steht diese Kur­zbezeichnung bereits auf der Verpackung.

Unternehmen können den GISCODE nutzen, um sich ­online über Gesundheits­gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen zu informieren. Dies erleichtert den Arbeitsschutz enorm. Auf wingisonline.de stehen die Informationen kostenfrei zur Verfügung. Sicherheitsbeauftragte können diesen Service bei Führungskräften bekannt machen. Sie können ihn zum Beispiel für die Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisungen nutzen.